Haller Treasure Chest
MV035 - Gutschein - 3 Mark - Swakopmunder Buchhandlung - Sept.1916
MV035 - Gutschein - 3 Mark - Swakopmunder Buchhandlung - Sept.1916
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No. 2801: Es gab 2 Ausgaben, und es wurden insgesamt 3.000 Exemplare der sogenannten Swakopmunder gedruckt. Die 3-Mark-Note, gedruckt auf beigem Karton, Mark-M tief gespalten.
Im Jahr des blutigen Weltkrieges wurde diese Note zu einem Wertpapier, da die bereits im Umlauf befindlichen Zwei-Mark- (gemäß dem Original wiez) und Drei-Mark-Coupons auf Anordnung des Sekretärs der britischen Besatzungsregierung am achtundzwanzigsten Januar zurückgezogen werden mussten. Aus der Buchhandlung der Swakopmund Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Swakopmund unter der Leitung des damaligen Geschäftsführers, Hrch Stolze. Im Interesse der Bevölkerung während dieser schwierigen Kriegszeit hatte die Buchhandlung die Aufgabe übernommen, das Protektorat mit Währung im Wert von rund sechzigtausend Mark zu versorgen. Der Gegenwert der ausgegebenen Gutscheine wurde bei der South West African Land Credit Organisation in Swakopmund hinterlegt. Wir hoffen, dass diese Einrichtung unseren Landsleuten und insbesondere den Händlern von Nutzen war. Möge sie in Zukunft gebührend anerkannt werden.
Nach der vollständigen Besetzung der Kolonie durch die Südafrikanische Union im Jahr 1915 wurde die englische Währung eingeführt. Die bis dahin im Umlauf befindliche kaiserliche Währung und die Seitz-Noten wurden für ungültig erklärt. Da die Umstellung jedoch völlig unvorbereitet war, herrschte überall ein Mangel an Kleingeld und Münzen. Man hoffte, dem abzuhelfen, indem man großen Unternehmen die Ausgabe von Notgeld in den Nennwerten 10, 25, 50 Pf, 1 Mark, 2 Mark und 3 Mark gestattete. Kurz darauf gaben jedoch auch kleine und Kleinstunternehmen Notgeld in Papierform aus. Obwohl die deutschen Banken alle diese Notgeldausgaben als Zahlungsmittel akzeptierten, kam es im Zahlungsverkehr zu so viel Verwirrung, dass die Deutsche Handelskammer in Windhoek die Buchhandlung in Swakopmund bat, im ganzen Land gültiges Notgeld auszugeben. Dieses Notgeld zirkulierte dann in der gesamten Kolonie als gültiges Zahlungsmittel.
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