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Haller Treasure Chest

MV031 - Voucher / Gutschein - 1 Mark - Swakopmunder Buchhandlung - Sept.1916

MV031 - Voucher / Gutschein - 1 Mark - Swakopmunder Buchhandlung - Sept.1916

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Nr. 53876 : Es gab 3 Ausgaben und insgesamt wurden 10.000 Stück des sogenannten Swakopmunders gedruckt. Coupon für eine Mark, Karton mit rosa Unterdruck.

Im Jahr des blutigen Weltkrieges neunzehnhundertachtzehn wurde dieser Schein gültig, da die bereits im Umlauf befindlichen Zwei- (laut Original wiez) und Dreimarkscheine auf Anordnung des Sekretärs der britischen Besatzungsregierung am achtundzwanzigsten Januar zurückgezogen werden mussten. Aus der Swakopmunder Buchhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Swakopmund unter dem damaligen Geschäftsführer Hrch Stolze. Die Buchhandlung hatte es sich im Interesse der Bevölkerung in dieser schweren Kriegszeit zur Aufgabe gemacht, das Protektorat mit Wechselgeld für rund sechzigtausend Mark zu versorgen. Der Gegenwert der ausgegebenen Gutscheine wurde bei der South West African Land Credit Organisation in Swakopmund hinterlegt. Wir hoffen, unseren Landsleuten und besonders den Kaufleuten mit dieser Einrichtung einen guten Dienst erwiesen zu haben. Möge sie später gebührend anerkannt werden.

Nach der vollständigen Besetzung der Kolonie durch die Südafrikanische Union im Jahr 1915 wurde die englische Währung eingeführt. Die bis dahin im Umlauf befindlichen Reichswährungen und Seitz-Noten wurden für ungültig erklärt. Infolge der völlig unvorbereiteten Währungsumstellung kam es jedoch überall zu einem Mangel an Kleingeld und Wechselgeld. Abhilfe erhoffte man sich dadurch, dass große Firmen 10, 25, 50 Pf, 1 Mark, 2 Mark und 3 Mark Notgeld ausgeben durften. Bald darauf gaben aber auch Klein- und Kleinstbetriebe Notgeld in Papierform aus. Obwohl die deutschen Banken alle diese Notgeldemissionen als Zahlungsmittel akzeptierten, kam es im Zahlungsverkehr zu so viel Verwirrung, dass die deutsche Handelskammer in Windhoek die Buchhandlung in Swakopmund beauftragte, landesweit gültiges Notgeld auszugeben. Dieses Notgeld zirkulierte dann in der gesamten Kolonie als gültiges Zahlungsmittel.

 

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